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Pflegeversicherung

Pflegeversicherung

Im Pflegeversicherungsgesetz und den Richtlinien zur Ausführung des Gesetzes ist genau vorgeschrieben, wer pflegebedürftig ist und somit Leistungen erhält.

Demnach erhalten Leistungen nur Personen, bei denen auf Dauer, mindestens für einen Zeitraum von 6 Monaten, Hilfe in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität, das heißt in der Grundpflege, erforderlich ist.

Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne!

Leistungen der Pflegeversicherung

Pflegegeld (monatliche Beträge in Euro ab 2018)

Pflegegrad 1

Anspruch auf halbjährige Beratungsbesuche

Pflegegrad 2

316,00 €

Pflegegrad 3

545,00 €

Pflegegrad 4

728,00 €

Pflegegrad 5

901,00 €

Pflegesachleistungen (monatliche Beträge in Euro ab 2018)

Pflegegrad 1

125,00 €

Pflegegrad 2

689,00 €

Pflegegrad 3

1.298,00 €

Pflegegrad 4

1.612,00 €

Pflegegrad 5

1.995,00 €

Beratungs- und Infocenter Pflege

Was ist das BIP?

Das BIP bietet Senioren, Pflegebedürftigen und deren Angehörigen neutral und kostenlos Beratung und Unterstützung rund um die Themen Alter und Pflege.

Zu erreichen ist das BIP Castrop-Rauxel über folgende Telefonnummern:

02305 106-2582
02305 106-2462

Krankenversicherung

Krankenversicherung

Bei Erkrankungen, die pflegerischen Sachverstand erfordern, hat Ihr Hausarzt oder der Facharzt die Möglichkeit, Ihnen eine Verordnung häuslicher Krankenpflege auszustellen. Vorausgesetzt, Sie oder ein Angehöriger, der mit Ihnen im gleichen Haushalt lebt, kann diese Leistungen nicht erbringen.

Der Antrag wird zur Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse eingereicht.

Wir beraten Sie gern!

Beispiele für Leistungen der Krankenversicherung

Medikamente stellen und verabreichen

Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen

Wundversorgung

Blutzuckerkontrolle und Injektionen

med. Einreibungen

Augentropfen verabreiten

u.v.m.