• Zechenstraße 10 A, 44581 Castrop-Rauxel
  • u.lahme@pflegedienst-lahme.de
  • 8:00 - 16:00 Uhr (Mo-Fr)
Wir erbringen Pflegeleistungen gemäß Pflegeversicherungsgesetz SGB XI, § 45 (Hauswirtschaft- und Betreuungsleistung) und BSHG, sowie Leistungen der häuslichen Krankenpflege gemäß SGB V.

Wir führen zur Feststellung des Pflegebedarfs und der häuslichen Pflegesituation einen Erstbesuch beim Pflegebedürftigen durch.

Mit Hilfe der SIS (Strukturierte Informationssammlung) – individuelle Wünsche, Bedüfnisse, Risiken und Ressourcen – und unter Einbeziehung von Pflegestandards wird in Absprache mit dem Patienten ein Maßnahmenplan nach neusten pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen erstellt. Hierbei werden insbesondere die Ressourcen des Patienten und die möglichen Leistungen Dritter beachtet.

Wir bieten eine 24stündige Rufbereitschaft und sind an 365 Tagen im Jahr für Sie da.

SGB Sozialgesetzbuch
BSHG Bundessozialhilfegesetz

Erstbesuch

Erstbesuch

Anhand eines standardisierten Pflegeanamnesebogens werden Informationen zum Pflegebedarf, die Möglichkeiten der aktivierenden Pflege sowie die Ressourcen des Patienten ermittelt. Angehörige und andere Bezugspersonen des Pflegebedürftigen werden in die Datenerhebung mit einbezogen, kulturelle, religiöse und sonstige individuelle Bedürfnisse des Patienten berücksichtigt.

Aufgrund der Pflegeanamnese wird in Absprache mit dem Pflegebedürftigen eine Pflegeplanung erstellt, werden Maßnahmen und Ziele festgelegt. Hierbei sind insbesondere die Ressourcen des Patienten und die möglichen Leistungen Dritter zu beachten.

Bei Patienten, die Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz erhalten, wird der vom MDK empfohlene Pflegeplan in unserer Pflegeplanung mit einbezogen.

MDK Medizinischer Dienst der Krankenversicherungen

Beratungsbesuch

Beratungsbesuch nach § 37.3 SGB XI

Im Rahmen des Beratungsbesuches wird anhand einer Checkliste auf folgende Themen eingegangen:
  • Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson
  • Pflegehilfsmittel und technische Hilfsmittel
  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson

Es wird zudem besprochen, in welchem Umfang für pflegende Angehörige oder auch eine andere Person individuelle Schulungen von Nutzen sein können.

Und nicht zuletzt ist auch die Übernahme der finanziellen Leistungen Thema des Beratungsbesuches.

Diese Besuchstermine werden in regelmäßigen Abständen zur Feststellung von Veränderungen im Rahmen der Pflege und der Hilfsmittelversorgung angeboten.
Ein nächster Termin wird zum Abschluss des Beratungsbesuches vereinbart.

Diabetesschulung

Diabetesschulung

Ziel der Diabetesschulung ist es, den Patienen, einen Angehörigen oder eine andere Person zu einer therapiebezogenen Selbstversorgungskompetenz zu führen.

Hierbei wird an 10 Tagen wie folgt vorgegangen:

1.) Tag 1

„Aufwärmen“ und Beziehungsebene herstellen
  • Vorstellung
  • Anleitungsziel besprechen
  • den Ablauf erläutern
  • Rollenverteilung besprechen
  • Widerstände des Patienten beachten
  • Entwicklung von Lösungsansätzen ankündigen
  • Bereitschaft herstellen und schriftliche Vereinbarungen treffen
  • Überblick über die vorhandenen Fähigkeiten schaffen

2.) Tage 2-6

Lernen, üben und begreifen
  • Tag 2: „Gedächtnistraining“
  • Tag 3: „Injektionstraining und offene Punkte des Tages 2
  • Tag 4: „Dosiseinstellungstraining“ und offene Punkte des Tages 3
  • Tag 5: „Kanülen- und Insulinpatronenwechseltraining“ und offene Punkte des Tages 4
  • Tag 6: Offene Punkte des Tages 5

3.) Tage 7-9

Beobachten und korrigieren

Wiederholen der Inhalte aus Punkt 2

  • Tag 7: „Gedächtnistraining“
  • Tag 8: „Injektionstraining“ und Dosiseinstellungstraining
  • Tag 9: „Kanülen- und Patronenwechseltraining“

4.) Tag 10

Offene Themen des Vortages werden weitergeführt

Erfolgstest

  • Tag 10: Test durchführen, Fähigkeitsprofil für den Pflegedienst und den Arzt erstellen, Erfolgsnachweis für den Patienten ausstellen

Betreuungsleistungen

Betreuungsleistungen

Zusätzliche Betreuungsleistung

nach §45b Satz 3 Nr. 3 SGB XI Pflegeergänzungsgesetz

Zur Verbesserung der Versorgungssituation und zur Stärkung der häuslichen Pflege von demenziell erkrankten, pflegebedürftigen Personen, bieten wir, mit dem Ziel, pflegende Angehörige zu entlasten, folgende qualitätsgesicherte Betreuungsangebote an:

1.

Begleitung bei:
  • Spaziergängen
  • Arztbesuchen
  • Einkäufen
  • Besuche öffentlicher Plätze (Parkanlagen etc.)

3.

Aktivierung und Erhaltung der motorischen Fähigkeiten
  • Basteln
  • Kochen
  • Backen
  • Bepflanzungen
  • Sitztanz, Bewegungstanz
  • Spielnachmittage (Brett-, Kartenspiele, etc.)

2.

Maßnahmen zum Gedächtnistraining
  • 10 Minuten Aktivierungen,
    d.h. Materialien und/oder Gegenstände nutzen und anbieten, die dem Patienten geläufig sind, um anschließend mit ihm/ihr darüber zu sprechen. Dies dient der Erinnerung, die Kommunikation wird angeregt und gefördert.
  • Lesen
  • Rätsel
  • Erinnerungsalben erstellen
  • Kurzgeschichten mit dem Patienten erstellen
  • Biographie erstellen
    Ein ausführlicher Lebenslauf, durch den mehr über den Patienten in Erfahrung gebracht werden kann. Werden demenziell veränderte Menschen in ihre Vergangenheit zurückversetzt, bietet die Biographie eine gute Möglichkeit, Erinnerungen der Patienten wieder aufzufrischen. Anhand einer Biographie kann das Pflegepersonal mit dem Patienten besser arbeiten und auf ihn eingehen.

Sinneswahrnehmung

  • Tastkästen verwenden
  • Geruchssinn anregen
  • Geschmackssinn anregen
  • Entspannungsmusik

4.

Hilfe erarbeiten zur Tagesstrukturierung
  • Plan erstellen, in dem wichtige Daten erfasst werden, wie
    Feiern, Geburtstage, Freizeitaktivitäten

Kooperation

Kooperationen

Das Spektrum der sozialen Dienstleistungen erweitern wir durch den sinnvollen Zusammenschluss mit unseren Kooperationspartnern. Mit diesen Synergien erhalten Sie ein umfassendes Angebot zur Unterstützung in der Pflegebedürftigkeit.

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Fachverband bpa

bpa = Bundesverband privater Anbieter

Private ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen bildeten im Jahr 1964 einen Zusammenschluß, den Fachverband bpa. Seit Juli 2005 sind wir Mitglied dieses Verbandes.

Mit mehr als 5.300 Mitgleidseinrichtungen machte es sich der bpa als starker Repräsentant zur Aufgabe, die Intressenvertretung der privaten Alten- und Pflegeheime, der Tages- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen sowie der ambulanten Dienste zu übernehmen.
Der Bundesverband privater Anbieter übernahm es auch, die Interessen und Belange von Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und privater Sozialdienstbetriebe zu schützen.

weitere Informationen: www.bpa.de

Dienstleistungsangebote
Ergänzend bieten wir an:
  • Besorgen von Rezepten und Medikamenten / Heil- und Hilfsmittel
  • Organisieren eines Hausnotrufes
  • Organisieren eines fahrenden Mittagstisches
  • Organisieren von Fußpflege und Hausfriseur

Abrechnungsmodule

  • Waschen, Duschen, Baden
  • Mundpflege, Zahnpflege und Lippenpflege
  • Rasieren
  • Hautpflege
  • Haarpflege
  • Nagelpflege
  • An- und Auskleiden inkl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken
  • Vorbereiten/Aufwärmen des Pflegebereichs
  • Teilwaschung (z.B. Intimbereich)
  • Mundpflege, Zahnpflege und Lippenpflege
  • Rasieren
  • Hautpflege
  • Haarpflege
  • Nagelpflege
  • An- und Auskleiden inkl. An- und Ablegen von Körperersatzstücken
  • Vorbereiten/Aufwärmen des Pflegebereichs

Erstellung eines Kostenvoranschlag und Pflegevertrag
Beantragung einer Verordnung häuslicher Krankenpflege beim Hausarzt